Offener Brief
Am Tag der Menschenrechte, 10. Dezember 2024, habe ich aus Protest gegen die Verurteilung einen Offenen Brief an die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts sowie den Vorsitzenden Richter des Strafsenats, der meine Revision abwies, veröffentlicht.
Revision abgelehnt, Urteil rechtskräftig, Ersatzfreiheitsstrafe kommt
Am 5. November veröffentlichte das Bayerische Oberste Landesgericht die Verwerfung meiner Revision und bestätigte die Strafe der Vorinstanz -in ee angemessene Auseinandersetzung mit den Argumenten meines Verteidigers fand nicht statt. Die "als wahr Unterstellung" der drei Beweisanträge durch das Landgericht spielte auch hier keine Rolle, obwohl dieser Vorgang laut § 244 III 6 StPO eine "erhebliche Behauptung zur Entlastung des Angeklagten" darstellt und eigentlich angemessen berücksichtigt werden sollte. Ich habe stets gesagt, dass ich keine Geldstrafe zahlen kann und deshalb die Ersatzfreiheitstrafe wähle. Im folgenden finden Sie:
- Meine Stellungnahme zur Rechtskraft des Urteils und mein Beharren auf der Ersatzfreiheitsstrafe
- Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landgericht
- Der Protokollauszug bzgl. der Beweisanträge sowie das Urteil des Landgerichts
- Die drei als wahr unterstellten Beweisanträge zur
- (1) Gegenwärtigkeit und Dringlichkeit des Klimawandels in Verbindung mit ungenügendem Handeln der Regierung,
- (2) zur Geeignetheit der Straßenblockade als Protestform, da mildere Formen versagen und
- (3) dem Mangel an Problemlösungssuche unter dem Einfluss finanzieller Interessengruppen. .
Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth
Auch in der Berufungsverhandlung ging es vor allem um die Frage, wieviele Autos wo und wie lange im Stau gestanden haben. Als Zeugen der Verteidigung standen zwei Politiker zur Verfügung, die schon bei der Blockade am 16.8.2022 dabei waren: In ihren Stellungnahmen bestätigten Hermann Imhof (CSU) und Uwe Kekeritz (Grüne) aufgrund eigener Erfahrung, dass Demonstrationen und Petitionen keinen angemessenen Handlungsdruck bei politischen Entscheidungstnrägern zu erzeugen vermögen. Trotzdem wurden mir wieder Demonstrationen, Bücherschreiben und Parteigründungen empfohlen und damit die Verurteilung sowie das Strafmaß von 50 Tagessätzen zu 10 Euro begründet. Das Sterben im Globalen Süden, meine Sorge um Demokratie und Freiheit oder die kommenden Generationen spielten nur in meiner Einlassung zu Beginn, und dem Letzten Wort am Ende des Prozesses eine Rolle.
Strafprozess vor dem Amtsgericht Nürnberg
Am 30.11.2023 wurde ich für meine Teilnahme an der Straßenblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof zu 75 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. In der --> Einlassung zu Prozessbeginn <-- habe ich dargelegt, dass die Entscheidung zur Teilnahme an dieser ersten Straßenblockade aufgrund der Weigerung von Verkehrsminister Wissing fiel, am 13. Juli 2022 ein Treibhausgasreduktions-Sofortprogramm vorzulegen. Mittel dazu wie ein Tempolimit oder autofreie Wochenende existieren, die Nichterfüllung der Vorgaben des Klimagesetz kann also nicht mit höherer Gewalt begründet werden, sondern nur mit vorsätzlicher Nicht-Beachtung des Gesetzes. Gegen einen solch offenkundigen Gesetzesbruch wollte ich so protestieren, dass Politik und Gesellschaft unignorierbar alarmiert wird.
Am 30.11.2023 verurteilte das OVG Berlin-Brandenburg die Bundesregierung: Die Bundesregierung, ausdrücklich genannt der Verkehrssektor, sei zu einem Sofortprogramm verpflichtet. Danke, OVG Berlin-Brandenburg!
Am 30.11.2023 begann in Dubai die 28. Weltklimakonferenz. Dazu sagte Papst Franziskus in seinem Schreiben "Laudate Deum": "Auf Klimakonferenzen ziehen die Aktionen von sogenannten „radikalisierten“ Gruppen oft die Aufmerksamkeit auf sich. In Wirklichkeit füllen sie jedoch eine Lücke in der Gesellschaft als Ganzer, die einen gesunden 'Druck' ausüben müsste.“