Am 2.12.2022 beschloss die Innenministerkonferenz, dem Bundeskriminalamt den "Prüfauftrag" zu geben, ob es sich bei der Letzten Generation um eine "kriminelle Vereinigung" handeln würde. Kurz darauf, am 13.12., kam es auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Neuruppin im Kontext der im Frühjahr erfolgten Pipeline-Abdrehungen durch die Letzte Generation tatsächlich zu Razzien und Hausdurchsuchungen bei elf Personen, um genau diesem Verdacht nachzugehen: Mitgliedschaft und/oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Unter anderem in der Wohnung der 85-jährigen Mutter eines Aktivisten, der zu dieser Zeit in Präventivgewahrsam saß und deshalb sicher nicht zu Hause anwesend sein konnte.

Spätestens da war klar: Hier soll eingeschüchtert werden. Bei einer Gruppe, die ihre Aktionen stets transparent ankündigt und bislang nachweislich gewaltfrei agiert, ist dieser Vorwurf mehr als an den Haaren herbeigezogen.

Aus diesem Grund beschlossen Prof. Dr. Stefan Bauberger und ich am 21.12.2022, dem Jahrestag meiner ersten Straftat, uns selbst der Unterstützung dieser angeblich kriminellen Vereinigung anzuzeigen, ich zusätzlich der Anwerbung von Unterstützern und Mitgliedern – alles folgend den Bestimmungen von § 129.2 Strafgesetzbuch.

Zunächst wollte die Polizei die Anzeige nicht entgegennehmen, schließlich tat sie es dann doch, hier die Pressemeldung zur Aktion.Sobald die Aktion öffentlich wurde, folgten eine Reihe anderer Selbstanzeigen zur selben Straftat – einige direkt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, andere folgend dem "Tatortprinzip" am Wohnort.

Inzwischen hat der Staatsschutz die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben, von der erfolgte bislang nichts. Da das Landgericht München am 24.November 2023 das Bestehen des Anfangsverdachts zur Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt hat, erinnerte ich den Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle in einem Offenen Brief an meine Selbstanzeige und bat, ihr nun endlich nachzugehen.