Kriminalisierung

Eine besorgniserregende Tendenz ist, den gewaltfreien Protest zu kriminalisieren, indem man sie maßlos übertrieben und ungerechtfertigt in die Ecke von Terrorismus schiebt. Etwa, wenn CSU Politiker Dobrindt vor dem Entstehen einer "Klima-RAF" warnt, wenn Protestierende in "Präventivgewahrsam" genommen werden, mit dem Straftaten vor der Begehung verhindert werden sollen (obwohl Gerichte noch überhaupt nicht abschließend geurteilt haben, ob es sich bei Blockaden um Straftaten handelt), oder wenn Staatsanwaltschaften wie die in Neu-Ruppin Hausdurchsuchungen bei AktivistInnen und deren Angehörigen anordnen unter dem Verdacht, dort bilde sich eine "kriminelle Vereinigung". Auch hier sah ich mich gefordert, indem ich mich am 21. Dezember 2022  mit meinem Mitbruder Prof. Dr. Stefan Bauberger selbst wegen der Unterstützung einer mutmaßlich kriminellen Vereinigung sowie dem Werben von Mitgliedern für dieselbe bezichtigte (§129 StgB). Hier die Pressemitteilung zur Aktion.

Seither ermittelt der Staatsschutz auch gegen mich. Im Nachgang zu meiner Selbstanzeige kam es innerhalb sehr weniger Tage zu 1300 solcher Selbstanzeigen.

Was mich und Prof. Bauberger betrifft so liegt jedoch noch kein Ergebnis seitens Staatsschutz und Staatsanwaltschaft vor. Da das Landgericht München am 24.November 2023 das Bestehen des Anfangsverdachts zur Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt hat, erinnerte ich den Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle in einem Offenen Brief an meine Selbstanzeige und bat, ihr nun endlich nachzugehen.