Strafprozess vor dem Amtsgericht München
Für diese Blockade erhielt ich bereits Ende Dezember 2022 einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro. Da ich kein eigenes Einkommen habe und der Strafbefehl nicht einmal korrekt wiedergab, mit wem ich die Straße blockiert habe, habe ich gegen ihn Widerspruch eingelegt. Daraufhin kam es am 3. Mai 2023 vor dem Amtsgericht München zur Hauptverhandlung, gemeinsam mit meinen zwei "Mittätern", Dr. Cornelia Huth und Luca Thomas.
In meiner Einlassung zum Strafvorwurf legte ich dar, warum ich im Oktober mit Scientist Rebellion vor dem Justizministerium eine Straße blockiert habe, ebenso betonte ich erneut, dass "es meinem Verständnis entgegenliefe, wenn mein Orden (im Fall von Geldstrafen) für mich finanziell einträte, auch und gerade, weil dies eher nicht im Sinne vieler Förderer, Freunde und Unterstützer wäre, die den Orden, seine Projekte und Werke finanziell unterstützen."
Hier die Einlassungen meiner Mitangeklagten der Wissenschaftlerin und Mutter von zwei Teenagern, Dr. Cornelia Huth, sowie dem 21-jährigen Geoökologiestudenten und Luca Thomas sowie hier unsere gemeinsame Pressemeldung. Ausgewählte Presseberichterstattung: Bayerischer Rundfunk, Tagesschau.de, BILD.de, Vatican News und über AP auch Berichte im Ausland etwa der Washington Post.
Das Beweisaufnahmeverfahren des Gerichts verlief äußerst gründlich, so gründlich, dass die Verhandlung nach Stellung von zwei Beweisanträgen durch unsere Verteidiger auf den 16. Mai verschoben wurde.
Am 16. Mai wurden die Beweisanträge abgelehnt und die Plädoyers sowie Letzten Worte erfolgten. In meinem Letzten Wort betonte ich, dass die Notwendigkeit von Straßenblockaden dann entfallen, wenn in Politik und Gesellschaft Blockaden gegenüber schnell wirksamen Maßnahmen zur Treibhausgasminderung aufhören. Geärgert habe ich mich, dass die Beweisanträge zur Klimakrise und Berechtigung Zivilen Ungehorsams als wahr unterstellt wurde, der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aber dennoch meinte, dass Demonstrationen und Petitionen zur Bewältigung der Krise ausreichten. Genau dies zeigte, dass in diesem Prozess eine Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit der Problematik verpasst wurde. Ausgewählte Berichte: SPIEGEL online, Abendzeitung, t-online, Süddeutsche Zeitung, Washington Post.
Denoch geht es ums Prinzip: Wir wurden schuldig gesprochen, sehen uns aber innerhalb des Rahmens von Recht, Gesetz und den Konventionen reifer Demokratien. Aus diesem Grund haben wir am 23. Mai Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.