Verfahrensaussetzung wegen Nachermittlungen
Der Tatvorwurf lautete auf Nötigung, die Ermittlungsakte ergab aber keinerlei Hinweise auf Geschädigte: Weder wieviele Fahrzeuge im Stau standen, wie lang genau er dauerte, ab wann genau Fahrzeuge abgefahren waren, welche Fahrzeughalter ermittelt wurden und ob irgendjemand Schadensansprüche geltend machte. Auch die geladenen Polizeizeug*innen konnten nichts zur Konkretion beitragen. Entsprechend setzte die Richterin den Prozess aus und ordnete Nachermittlungen an. Sollten diese nicht weiterführen, kann es zu einer Verfahrenseinstellung kommen. Ein großes DANKESCHÖN an die Musiker*innen der Lebenslaute, die seinerzeit bei der Blockade musizierten, heute die Mahnwache gestalteten sowie solidarisch im Gerichtssaal anwesend waren.
Strafprozess vor dem Amtsgericht München
Am 21. Juni stand ich wegen meiner Beteiligung an der Blockade vor dem Münchner Siegestor vor dem Amtsgericht München. Diese Blockade war der Abschluss der "100 für Bayern" Kampagne und eigentlich wollte ich mich lediglich einmal an einer Blockade beteiligen, nämlich am "Weltgebetstag für die Schöpfung" vor der Staatskanzlei, um der Botschaft von Papst Franziskus an die Politiker*innen dieser Welt zusätzliche Beachtung zu verschaffen. Nun aber war zu diesem Zeitpunkt klar, dass der Bayerische Staat an seinem routinierten Spiel festhielt, Aktivist*innen lieber in Präventivhaft zu nehmen, als sich mit iihrer sehr gerechtfertigten Botschaft auseinanderzusetzen. Dies drängte mich, die so gelichteten Reihen zu füllen und dazu beizutragen, dass die "100 für Bayern" Kampagne wie geplant zu Ende geführt werden konnte. Natürlich beinhaltete meine Beteilgiung die Herausforderung an die Staatsregierung, auch mich als "offensichtlichen Wiederholungstäter" in Präventivgewahrsam zu nehmen, aber erneut versagte sich der Staat dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
In meiner Einlassung vor Gericht lege ich all dies ausführlich und begründet dar.