Zweiter Verhandlungstag, 13. Mai 2026

Zunächst unterstellte die Richterin die zwei Beweisanträge der Verteidigung als wahr: Dass nämlich der Klimawandel eine unmittelbare und existenzielle Bedrohung für Zivilisation und Menschheit ist und Regierungen zu wenig dagegen tun. Und dass auf diesem Hintergrund Straßenblockaden ein geeigneteres Protestmittel sind als andere wie Petitionen und Demonstrationen.

In meinem Letzten Wort betonte ich nochmals, dass unser Rechtsbruch Reaktion auf den vorhergegangenen Rechtsbruch der Regierungen ist, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz nicht nachkommen. 

Dennoch kam es zu einer Verurteilung zu 10 Tagessätzen in der Höhe von 10 Euro, weil Blockaden zwar geeigneter, aber nicht angemessener seien als andere Protestmittel und Gewalt sowie Grundrechtsverletzungen gegenüber Autofahrenden bedeutet.Ich habe das Urteil akzeptiert, weil letztlich nichts anderes erwartbar ist und ich die Kapazitäten der Justiz nicht länger binden möchte. Wenn die Staatsanwaltschaft auf Berufung verzichtet, wird eine Gesamtstrafe mit einer weiteren Verurteilung gebildet, danach sind alle meine Strafverfahren abgearbeitet.

Erster Verhandlungstag: 30. April 2026

In meiner Einlassung zu Prozessbeginn gab ich den Sachverhalt zu, hob die Vergeblichkeit anderer Mittel hervor, die Dringlichkeit des Klimawandels in das öffentliche Bewusstsein zu bringen und betonte, dass unser einziges Bestreben war, die Regierung zu rechtskonformem Handeln zu drängen. Ich appellierte an die Richterin, zu bedenken, dass unser Aktivismus letztlich auch den Entscheidungen anderer Gerichte Nachdruck verleihen wollte,  deren Auflagen die Bundesregierung nicht nachkam – entweder, weil sie sich die Gesetze passend umschreibt, oder weil sie in endlose Berufungsverfahren geht. 

Die Richterin versuchte mehrfach, das Verfahren einzustellen unter Verweis auf die bereits ergangenen Verurteilungen, die relative Geringfügigkeit des Sachverhalts (Staudauer verglichen mit großen Blockaden), auf die Zeit, die seit Begehung der Tat verstrichen ist und dem Aufwand, der für alle durch dieses Verfahren betrieben wird. Die Staatsanwaltschaft widersetzte sich diesen Vorschlägen konsequent. Hier gehe es um eine Straftat und die gehöre sanktioniert. Punkt. Seitens der Verteidigung hat mein Anwalt für mich zwei Beweisanträge gestellt, die in einem anderen Verfahren bereits „als wahr unterstellt“ wurden, und zwar:

Die Richterin erbat sich Zeit, diese Anträge zu studieren und, da die Zeit bereits fortgeschritten war, wurde das Verfahren an dieser Stelle unterbrochen. Wann es zur Weiterverhandlung kommt, ist noch offen.

Anklageschrift geht ein

Am 5. Februar 2024 erhielt ich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München 1, mit der sie mir mitteilt, die Hauptverhandlung gegen mich und drei Mitangeklagte wegen dieser Blockade zu beantragen. Zur Verhandlung aufgerufen wurde allerdings erstmals für den 13. November 2025, der Termin fiel wegen kurzfristiger Erkrankung aus. Zur Verhandlung kam es erst am 30. April 2026 – fast drei Jahre nach der Tat und dem Ende meiner Protesttätigkeiten.