Strafbefehl
Für die Rede, die ich am 17. August 2023 neben einer Blockade vom Bürgersteig aus zu den Defiziten der Bayerischen Klimapolitik gehalten habe, erhielt ich einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen wegen "psychologischer Beihilfe" und "objektiver Förderung einer Straftat". Weil ich davon ausgehe, dass meine Rede im öffentlichen Raum durch das verfassungsmäßig gesicherte Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt ist, legte ich Einspruch ein. Zu Beginn der Hauptverhandlungdazu am 6. Mai 2025 forderte der Richter zur Rücknahme des Einspruchs auf und drohte andernfalls: "Ich schick Sie ins Gefängnis – und das wissen Sie." Der Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag dem nach zwei Tagen stattgegeben wurde – eine Sensation in bayerischen Klimaprotest-Gerichtverfahren.