Verfahrenseinstellung

Während des Prozesses, den der später für befangen erklärte Richter trotz aller Proteste durchführte, wurde deutlich, wie dünn die Beweislage gegen mich war: Die geladenen Zeugen bestätigten meine Anwesenheit und mein Stehen auf dem Bürgersteig, konnten sich aber nicht erinnern, was ich gesagt habe. Eigentlich wäre ein Freispruch angesagt gewesen, was sich die bayerische Justiz natürlich nicht leisten kann. Also wurde das Verfahren still und leise eingestellt, aber nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht zu dem fallen würde, was ich bereits "abgesessen" hätte. Die Gerichtskosten übernahm die Staatskasse, die Anwaltskosten aber nicht, obwohl dies eigentlich aufgrund der gerichtlich festgestellten Befangenheit jenes Richters, der das absurde Verfahren überhaupt zu verantworten hatte, gerechtfertigt gewesen wäre. Deshalb merke: Gerechtigkeit gibts in Bayern nur für Menschen, die sich teure Anwälte selbst leisten können. Hier die Pressemeldung zum Ausgang dieses Verfahrens.

Strafbefehl

Für die Rede, die ich am 17. August 2023 neben einer Blockade vom Bürgersteig aus zu den Defiziten der Bayerischen Klimapolitik gehalten habe, erhielt ich einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen wegen "psychologischer Beihilfe" und "objektiver Förderung einer Straftat". Weil ich davon ausgehe, dass meine Rede im öffentlichen Raum durch das verfassungsmäßig gesicherte Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt ist, legte ich Einspruch ein. Zu Beginn der Hauptverhandlungdazu  am 6. Mai 2025 forderte der Richter zur Rücknahme des Einspruchs auf und drohte andernfalls: "Ich schick Sie ins Gefängnis – und das wissen Sie." Der Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag dem nach zwei Tagen stattgegeben wurde – eine Sensation in bayerischen Klimaprotest-Gerichtverfahren.